RGZV Kellinghusen / Wiesengrundhalle
 
 

05.02.2012   07.00 - 16.00 Uhr

Flohmarkt

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26.02.2012   -   09.00 - 17.00 Uhr

Rassehundeschau

 

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Richtlinien für die Vogel- & Kleintierbörsen in Kellinghusen:

1. Vogelmärkte dürfen nur an einem Tag abgehalten werden. Bei Vogelbörsen, die im Rahmen einer Ausstellung abgehalten werden, dürfen die unter Ausstellungsbedingungen gezeigten Vögel Maximal 3 Tage der Öffentlichkeit präsentiert werden. Vogelbörsen und Vogelausstellungen dürfen grundsätzlich nur in getrennten und nicht miteinander verbundenen Räumlichkeiten abgehalten werden.

2. Vogelmärkte / Vogelbörsen dürfen nur in geschlossenen, klimatisierten Räumen stattfinden. Im Ausstellungsbereich darf nicht geraucht werden.

3. Es ist ein ausreichender Abstand zwischen den Käfigreihen und den Besuchern sicherzustellen (min. 50 cm).

4. Eine Einrichtung, die ein entweichen der Vögel bei dem Herausfangen verhindert, ist zu benutzen (z.B. eine Schleusse).

5. Kranke, verletzte oder offensichtlich sehr scheue Tiere sind vom Anbieten auszuschliessen.

6. Die Seuchenhygienischen und sonstigen Bestimmungen (WA, BArtSchV, BNatSchg, ect.) sind einzuhalten.

7. Die angebotenen Vögel müssen nach § 7 (Kennzeichnungspflicht) Bundesartenschutzverordnung gekennzeichnet werden.

8. Die Käfige müssen mindestens in Tischhöhe (70 - 80cm) aufgestellt werden. Sie müssen in einem sauber Zustand sein. Verschmutzte Käfige sind von der Vogelbörse / Vogelmarkt auszuschließen.

9. Gefäße für Futter und Wasser müssen sauber sein und so angebracht werden, dass sie nicht durch Kot verschmutz werden können. Eine Wasserstelle muss im Ausstellungsraum vorhanden sein.

10. Es dürfen nur untereinander verträgliche Vögel in einem Käfig untergebracht werden.

11. Es dürfen nur so viele Vögel in einem Käfig untergebracht werden, dass mindestens ein drittel der Sitzstangenfläche und bei Bodenvögeln - z.B. Wachteln und Tauben - die halbe Bodenfläche frei bleibt.

12. Die Käfige müssen mindestens 2 gegenüberliegende Sitzstangen enthalten. Ausnahme nur bei Bodenvögeln.

13. Die Käfige müssen so groß sein, das sich die Vögel darin ungehindert bewegen können.

14. Die Käfige müssen so gestaltet sein, das Verletzungen der Vögel auszuschließen sind. Es dürfen nur Käfige Verwendung finden die von einer Seite einsehbar sind. Die Verwendung von Ausstellungskäfigen ist von Vorteil.

15. Es  muss jeder Stand an sichtbarer Stelle mit Name und Adresse des Standbesitzers gekennzeichnet werden.

16. Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben sichtbar anzubringen:

      a. deutscher Name

      b. Geschlecht: 0,1 / 1,0

17. Teilnehmer, die Papageien und Sittiche halten und mit diesen Tieren züchten und handeln, müssen im Besitz einer Erlaubnis nach $ 17 Tierseuchegesetz sein. Diese Erlaubnis ist bei der Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

 

Mit Erwerb der Eintrittskarte erkennt jeder Aussteller diese Richtlinien an und kann bei Verstoß aus den Ausstellungsräumen verwiesen werden!






 Wiesengrundhalle Kellinghusen