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05.02.2012 07.00 - 16.00 Uhr
Flohmarkt
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26.02.2012 - 09.00 - 17.00 Uhr
Rassehundeschau
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Richtlinien
für die Vogel- & Kleintierbörsen in Kellinghusen:
1. Vogelmärkte dürfen nur an einem Tag abgehalten
werden. Bei Vogelbörsen, die im Rahmen einer Ausstellung abgehalten werden,
dürfen die unter Ausstellungsbedingungen gezeigten Vögel Maximal 3 Tage der
Öffentlichkeit präsentiert werden. Vogelbörsen und Vogelausstellungen
dürfen grundsätzlich nur in getrennten und nicht miteinander verbundenen
Räumlichkeiten abgehalten werden.
2. Vogelmärkte / Vogelbörsen dürfen nur in
geschlossenen, klimatisierten Räumen stattfinden. Im Ausstellungsbereich
darf nicht geraucht werden.
3. Es ist ein ausreichender Abstand zwischen
den Käfigreihen und den Besuchern sicherzustellen (min. 50 cm).
4. Eine Einrichtung, die ein entweichen der
Vögel bei dem Herausfangen verhindert, ist zu benutzen (z.B. eine
Schleusse).
5. Kranke, verletzte oder offensichtlich sehr
scheue Tiere sind vom Anbieten auszuschliessen.
6. Die Seuchenhygienischen und sonstigen
Bestimmungen (WA, BArtSchV, BNatSchg, ect.) sind einzuhalten.
7. Die angebotenen Vögel müssen nach § 7
(Kennzeichnungspflicht) Bundesartenschutzverordnung gekennzeichnet werden.
8. Die Käfige müssen mindestens in Tischhöhe
(70 - 80cm) aufgestellt werden. Sie müssen in einem sauber Zustand sein.
Verschmutzte Käfige sind von der Vogelbörse / Vogelmarkt auszuschließen.
9. Gefäße für Futter und Wasser müssen sauber
sein und so angebracht werden, dass sie nicht durch Kot verschmutz werden
können. Eine Wasserstelle muss im Ausstellungsraum vorhanden sein.
10. Es dürfen nur untereinander verträgliche
Vögel in einem Käfig untergebracht werden.
11. Es dürfen nur so viele Vögel in einem Käfig
untergebracht werden, dass mindestens ein drittel der Sitzstangenfläche und
bei Bodenvögeln - z.B. Wachteln und Tauben - die halbe Bodenfläche frei
bleibt.
12. Die Käfige müssen mindestens 2
gegenüberliegende Sitzstangen enthalten. Ausnahme nur bei Bodenvögeln.
13. Die Käfige müssen so groß sein, das sich die
Vögel darin ungehindert bewegen können.
14. Die Käfige müssen so gestaltet sein, das
Verletzungen der Vögel auszuschließen sind. Es dürfen nur Käfige Verwendung
finden die von einer Seite einsehbar sind. Die Verwendung von
Ausstellungskäfigen ist von Vorteil.
15. Es muss jeder Stand an sichtbarer
Stelle mit Name und Adresse des Standbesitzers gekennzeichnet werden.
16. Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben
sichtbar anzubringen:
a. deutscher Name
b. Geschlecht: 0,1 / 1,0
17. Teilnehmer, die Papageien und Sittiche
halten und mit diesen Tieren züchten und handeln, müssen im Besitz einer
Erlaubnis nach $ 17 Tierseuchegesetz sein. Diese Erlaubnis ist bei der
Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Behörde
vorzulegen.
Mit Erwerb der
Eintrittskarte erkennt jeder Aussteller diese Richtlinien an und kann bei
Verstoß aus den Ausstellungsräumen verwiesen werden!
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